Das „Pickerl“ ist in Österreich ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrssicherheit und muss in regelmäßigen Abständen erneuert werden. Je nach Fahrzeugtyp und -alter unterscheiden sich die Prüfintervalle.
Rund um den Fälligkeitstermin gibt es einen Toleranzzeitraum von bis zu 5 Monaten – wer diesen jedoch überschreitet, riskiert unangenehme Folgen. Ein abgelaufenes Pickerl kann schnell teuer werden – sowohl für den Fahrzeughalter als auch für die Person am Steuer.
Verlassen Sie sich auf unsere zertifizierte Prüfstelle für die gesetzlich vorgeschriebene §57a-Begutachtung – schnell, unkompliziert und zuverlässig.
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