Unsere Leistungen

PICKERLÜBERPRÜFUNG

Verlässlich & termingerecht

ZERTIFIZIERTE § 57A PRÜFSTELLE

Das „Pickerl“ ist in Österreich ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrssicherheit und muss in regelmäßigen Abständen erneuert werden. Je nach Fahrzeugtyp und -alter unterscheiden sich die Prüfintervalle.

Rund um den Fälligkeitstermin gibt es einen Toleranzzeitraum von bis zu 5 Monaten – wer diesen jedoch überschreitet, riskiert unangenehme Folgen. Ein abgelaufenes Pickerl kann schnell teuer werden – sowohl für den Fahrzeughalter als auch für die Person am Steuer.

Verlassen Sie sich auf unsere zertifizierte Prüfstelle für die gesetzlich vorgeschriebene §57a-Begutachtung – schnell, unkompliziert und zuverlässig.

Unsere Leistungen

ZERTIFIZIERTE § 57A PRÜFSTELLE